Hinweis: Wir empfehlen bei unregelmäßigen Arbeitsplänen den Abwesenheitsanspruch in den Richtlinieneinstellungen in Tagen und beim Abzug den Arbeitsplan anzugeben.
Admins müssen den Mitarbeitern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten klar kommunizieren, wie Urlaubsanträge formuliert werden sollten, abhängig davon, wie ihre Abwesenheitsrichtlinien eingerichtet sind.

1. Fall: Urlaub beantragen, ohne veröffentlichten Schichtplan
Wenn noch kein Schichtplan veröffentlicht ist, hängt es von der Urlaubsrichtlinie ab, wie Mitarbeiter Urlaub beantragen sollten.
Beispiel:
Connie hat 21 Wochenstunden und arbeitet flexibel (3–5 Tage pro Woche). Zuletzt meist Do–Sa.
Sie möchte frühzeitig eine ganze Woche Urlaub nehmen – bevor ein Schichtplan existiert.
Fall A: Abzug nach Arbeitsplan (empfohlen)
Urlaub wird auf Basis der geplanten Arbeitszeit berechnet.
- Wenn Connie nur Do–Sa beantragt, wird der Antrag abgelehnt
→ Das System erkennt diese Tage ohne Schichtplan als arbeitsfrei - Stattdessen verteilt das System die erwarteten Stunden auf andere Tage (z. B. Mo–Mi)
- Wenn Connie nur Do–Sa beantragt, wird der Antrag abgelehnt

? Richtig: Connie sollte die komplette Woche beantragen
→ Es werden automatisch 21 Stunden / 3 Tage Urlaub abgezogen

Fall B: Abzug nach Kalendertagen (nicht empfohlen)
Urlaub wird für jeden Kalendertag berechnet.
- Connie kann Do–Sa beantragen → 3 Urlaubstage werden abgezogen
- Beantragt sie Mo–Sa, werden 6 Urlaubstage abgezogen
Kurz gesagt
- Abzug nach Arbeitsplan → immer den gesamten Zeitraum beantragen (empfohlen)
- Abzug nach Kalendertagen → nur die tatsächlichen Abwesenheitstage beantragen
Empfehlung
Wählt die Urlaubsregel je nach Bedarf:
- Realistisch geleistete Arbeit abbilden?
→ Abzug nach Arbeitsplan (Standard & empfohlen) - Gesamte Abwesenheit zählen (z. B. rechtlich nötig)?
→ Abzug nach Kalendertagen
2. Fall: Abwesenheit beantragen, mit veröffentlichtem Schichtplan
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren